Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments

Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG) finden Sie hier .
Die Marktgemeinde Baumgartenberg verwendet ab 01.02.2021 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke (Amtssignatur)

Prüfung der Amtssignatur

Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • Persönlich
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
  • postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Baumgartenberg Tel. +43 7269 / 255
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Baumgartenberg § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Wir benutzen Cookies
Gemäß der Information im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 679/2016 teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet. Wenn Sie weiterhin auf diesen Seiten surfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.