Geschrieben von: Gemeinde Baumgartenberg am 21. Mai 2012 - 6 Zugriffe
Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der Endabrechnung der Wasser– und Kanalgebühren werden immer wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrüche, undichte WC-Anlagen, defekte Boilersicherheitsventile etc. zurückzuführen sind, festgestellt.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, wird daher empfohlen, mehrmals jährlich die Wasserzähler zu kontrollieren. Sollten sie Abweichungen beim Wasserverbrauch feststellen, bitte sofort am Marktgemeindeamt Baumgartenberg melden, damit die Ursache der Abweichung festgestellt werden kann. Bei einem Wassermehrverbrauch, welcher erst bei der jährlichen Wasserzählerablesung festgestellt wird und der z. B. auf ein undichtes Sicherheitsventil beim Boiler, oder einem Rohrbruch in der Gartenleitung etc. zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Nachlass bei der Wasser– und Kanalgebühr. Dieser Mehrverbrauch liegt im Verantwortungsbereich des Objekteigentümers und hätte durch entsprechende Sorgfaltspflicht jederzeit wahrgenommen und beseitigt werden können. Wir ersuchen Sie deshalb Ihre Wasserzähler laufend (1 x im Monat) zu kontrollieren.
Geschrieben von: Gemeinde Baumgartenberg am 21. Mai 2012 - 6 Zugriffe
Es wird immer wieder von verschmutzten, öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet berichtet.
Hier wird auf § 92 Abs. 1 der STVO verwiesen:
Jede gröbliche oder Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssig Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung ist verboten. Haften an einem Fahrzeug, insbesondere auf seinen Rädern, größere Erdmengen, so hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen.
Sollte es Ihrerseits zu Verunreinigung kommen (z.B. Häuslbauer, Landwirte), bitten wir Sie, der Reinigung des öffentlichen Gutes unverzüglich nachzukommen.
Geschrieben von: Gemeinde Baumgartenberg am 21. Mai 2012 - 7 Zugriffe
Die Baumgartenberger Fußballer wurden mit neuen Dressen in den Vereinsfarben "Schwarz-Rot" von der Jugend bis zur Kampfmannschaft ausgestattet. Zahlreiche Firmen haben sich daran finanziell beteiligt. Auch die Marktgemeinde Baumgartenberg ist mit dabei.
Wir wünschen unseren Fußballern und Funktionären weiterhin viel Freude und sportlichen Erfolg.
Geschrieben von: Gemeinde Baumgartenberg am 21. Mai 2012 - 9 Zugriffe
Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klasse A oder B sind 15 Jahre gültig. Alle bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier und Scheckkarten-Führerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig. Bis spätestens Anfang 2033 müssen alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete getauscht werden.
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