Das Gemeindeamt fungiert als Hilfsorgan des Bürgermeisters. Es führt und überwacht für ihn die Geschäfte der Gemeinde und besorgt seine behördlichen Aufgaben im eigenen sowie im übertragenen Wirkungsbereich von Bund und Land. Für die Leitung des Gemeindeamtes wurde vom Gemeinderat ein Amtsleiter bestellt.
Aktualisiert (17. August 2010) - 6941 Zugriffe