Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbstständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und den geschäftsführenden Gemeinderäten.
Aktualisiert (09. Februar 2012) - 932 Zugriffe