Der
Gemeinderat hat aus seiner Mitte die Obmänner/-frauen und die Mitglieder diverser Fachausschüsse und des Prüfungsausschusses zu wählen.
Ein Ausschuss umfasst mindestens 3 Mitglieder und ist nach dem Verhältnis der im
Gemeinderat vertretenen Parteien zusammengesetzt.
Die
Fachausschüsse haben die Aufgabe, in ihren Fachbereich fallende Entscheidungen intensiv zu beraten und vorbereitende Arbeiten für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat zu leisten.
In überregionalen Gremien (Verbände, etc.) hat der Gemeinderat aus seiner Mitte
Vertreter zu entsenden. Entsandte Vertreter haben die Aufgabe, an den Versammlungen der überregionalen Gremien teilzunehmen, dort die Interessen der Gemeinde zu vertreten und dem Gemeinderat zu berichten.