

Die Organe der Gemeinde sind:
- Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird in Oberösterreich in direkter Wahl gewählt.
- Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbstständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten.
- Der Gemeinderat, der in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Er setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen.